FAQs Vereinsmitgliedschaft
FAQs zu Rehabilitationssport laut § 64 SGB IX
Ich habe eine Verordnung von meinem Arzt erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Sie kommen mit der vom Arzt ausgefüllten Verordnung für Rehabilitationssport in unsere Vereinssprechzeit. Dort können Sie sich über unser Kursangebot und ggf. Wartezeiten informieren. Die Kollegin vor Ort macht dann unseren Vereinsstempel auf die Verordnung, mit der Sie dann zu Ihrer Krankenkasse gehen. Zusätzlich erhalten Sie weitere Unterlagen.
Was sind weitere Unterlagen, die ich beim ersten Gespräch in der Vereinssprechstunde erhalte?
Zu den weiteren Unterlagen, die Sie erhalten, zählt die Einwilligung zur Datenschutzgrundverordnung, ein Informationsblatt zu Gesunde Balance e.V., ggf. einen Mitgliedschaftsvertrag von Gesunde Balance e.V. und ein Beratungsprotokoll.
Muss ich für den Rehabilitationssport Gebühren zahlen? Kommen durch meine Teilnahme am Rehabilitationssport Kosten auf mich zu?
Nein, für die Teilnahme an einem Rehabilitationssportkurs fallen für die Teilnehmer mit einer Verordnung keine Kosten oder Gebühren an. Ihre Krankenkasse kommt für die Kosten auf.
Meine Verordnung ist von der Krankenkasse bewilligt worden. Wie geht es jetzt weiter?
Sie melden sich wieder bei der Vereinssprechstunde und geben dort Ihre Verordnung und weitere Unterlagen ab. Dort erfahren Sie dann, ab wann Sie in Ihrer neuen Gruppe starten können, was Sie mitbringen müssen, oder wann Sie am Ort des Rehasports sein müssen. Sie erfahren, wer Ihr Übungsleiter/in ist und bekommen ggf. Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort.
Wie läuft es bei der ersten Übungseinheit ab. Was muss ich mitbringen? Muss ich meinem Übungsleiter auf meine Einschränkungen aufmerksam machen?
Am besten sind Sie bei der ersten Einheit schon 20 Minuten vor Beginn der Übungseinheit am Ort des Rehasports, damit Sie sich in Ruhe umziehen können, Ihren Übungsleiter kennenlernen können und alle Fragen und Anmerkungen klären können. Ihr Übungsleiter wird Sie nach Einschränkungen, Besonderheiten oder Behinderungen fragen, damit er oder sie eine optimale Auswahl der Übungen für die Gruppe zusammenstellt und kein Teilnehmer benachteiligt wird. Nach Überprüfung der Anwesenheiten der Teilnehmer und einer kurzen Vorstellungsrunde, beginnt die Übungseinheit.
Wie lange dauert eine Übungseinheit?
Eine Übungseinheit dauert mindestens 45 Minuten.
Wie viele Teilnehmer sind in einem Kurs?
Jeder Kurs ist mit maximal 15 Teilnehmer und einem Übungsleiter besetzt.
Hat der Übungsleiter eine Qualifikation?
Ja, jeder Übungsleiter im Bereich Rehabilitationssport hat eine Übungsleiterlizenz B für einen bestimmten Fachbereich gemacht. Bei Gesunde Balance e.V. haben alle Übungsleiter die Lizenz „Übungsleiter – B- Rehabilitationssport für den Bereich Orthopädie“. Diese Lizenz wird alle 4 Jahre mit verschiedenen Weiterbildungen, die der Übungsleiter absolvieren muss, verlängert.
Kann ich mit meiner Erkrankung am Rehabilitationssport teilnehmen?
Um zu erfahren, ob Sie mit Ihrer Erkrankung an einem Angebot des Gesunde Balance e.V. teilnehmen können, sollten Sie Ihren Arzt fragen. Dieser stellt Ihnen dann eine Verordnung aus, wenn er es für nötig und sinnvoll erachtet oder rät Ihnen möglicherweise ab.
Wie oft darf ich mit meiner Verordnung zum Rehabilitationssport kommen?
Die empfohlene Anzahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen sind auf Ihrer Verordnung auf der Rückseite von Ihrem Arzt angekreuzt und können 1-mal wöchentlich, 2-mal wöchentlich oder mit Begründung des Arztes auch 3-mal wöchentlich stattfinden. Jedoch ist es leider oft so, dass viele Teilnehmer auf den Wartelisten stehen und keine oder nur wenige Plätze in den Kursen noch frei sind. Daher ist es fast immer nur 1-mal die Woche möglich einen Kurs zu besuchen.
Darf ich, obwohl mein Arzt mir nur eine Teilnahme von 1-mal wöchentlich empfiehlt und in 2 Kursen aber Plätze frei sind, auch 2-mal am Rehabilitationssport teilnehmen?
Nein, dies ist nicht möglich. Ihr Arzt empfiehlt die Häufigkeit der Teilnahme am Rehabilitationssport und danach richtet sich auch Ihre Krankenkasse bei der Bewilligung. Ihre Krankenkasse hat damit zugestimmt für die Teilnahme an einem Rehabilitationssport 1-mal wöchentlich die Kosten dafür zu übernehmen. Daher wird ein Kursbesuch 2-mal die Woche nicht von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Sie haben die Möglichkeit über den Verein, als Mitglied die Kosten selbst zu tragen um an einem zweiten Kurs teilzunehmen.
Muss ich auf meiner Verordnung unterschreiben?
Ja, auf der Rückseite ist ein Kästchen, wo der Versicherte unterschreiben muss.
Wann muss ich meine Verordnung unterschreiben?
Bevor die Verordnung zur Bewilligung zu Ihrer Krankenkasse gegeben wird, sollte die Verordnung vom Versicherten auf der Rückseite unterschrieben werden.
Mein Arzt hat Funktionstraining auf meiner Verordnung angekreuzt. Kann ich das bei Gesunde Balance e.V. auch machen?
Nein, aktuell haben wir keine Kurse im Bereich Funktionstraining.
Ich habe eine Herzerkrankung und mein Arzt hat auf meiner Verordnung Rehabilitationssport in Herzgruppen angekreuzt. Kann ich das bei Gesunde Balance e.V. auch machen?
Nein, aktuell haben wir keine Kurse im Bereich Rehabilitationssport in Herzgruppen. Gesunde Balance e.V. hat Rehabilitationssportkurse im Bereich Orthopädie sowohl trocken in der Turnhalle, wie auch im Wasser.
Mein Arzt hat mir 120 Übungseinheiten Rehabilitationssport verordnet, aber meine Krankenkasse hat nur 50 Übungseinheiten bewilligt. Kann ich trotzdem auf 120 Übungseinheiten bestehen?
Die Krankenkasse entscheidet ob Sie Ihnen 50 oder 120 Übungseinheiten bewilligt. Es können nur die bewilligten Einheiten der Krankenkasse abtrainiert werden, denn hierfür zahlt Ihre Krankenkasse die Kosten. Sie können also nicht auf die durch Ihren Arzt empfohlenen 120 Übungseinheiten bestehen, aber Sie können natürlich bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, warum so entschieden wurde.
Kann ich mir mit meiner Verordnung Rehabilitationssport „Gymnastik auch im Wasser“ sowohl an einem passenden Kurs in der Turnhalle, wie auch an einem Kurs im Wasser teilnehmen?
Ja, Sie können selbst entscheiden, ob Sie einen Kurs trocken in einer Turnhalle oder einen Kurs im Wasser machen möchten.
Wenn ich an einem Kurs für Rehabilitationssport im Wasser teilnehmen möchte, muss ich dafür Kursgebühren zahlen?
Nein, Kursgebühren für einen Rehabilitationskurs im Wasser werden nicht fällig. Jedoch ist ein Rehabilitationskurs im Wasser, aufgrund der wenigen Wasserzeiten die uns zur Verfügung stehen, nur unseren Vereinsmitgliedern vorbehalten.
Ich weiß nicht mehr genau wann meine Verordnung endet. Wo kann ich da nachfragen?
Sie können zum einen Ihren Übungsleiter fragen oder sich in den Vereinssprechzeiten bei unserer Kollegin telefonisch melden.
Meine Verordnung läuft bald aus, aber ich habe noch viele Übungseinheiten übrig. Was kann ich da machen?
In der Regel verlängern die Krankenkassen anstandslos die Verordnung um die weitere nötige Zeit. Sie bekommen dazu von uns eine Kopie Ihrer Verordnung mit der Sie dann zu Ihrer Krankenkasse gehen oder diese schicken und um Verlängerung bitten. Mit der bewilligten Verlängerung kommen Sie dann wieder in die Vereinssprechzeit.
Reicht es meine Verordnung verlängern zu lassen, wenn diese ausgelaufen ist? Oder bis wann sollte ich mich um eine Verlängerung kümmern?
Nein, es reicht nicht die Verordnung verlängern zu lassen, wenn diese ausgelaufen ist, denn es benötigt manchmal etwas Zeit bei den Krankenkassen, bis die Bewilligung bearbeitet ist. Zudem kümmern wir uns als Verein darum, dass die Gruppen immer gefüllt sind, d.h. dass sobald ein Teilnehmer mit seiner Verordnung fertig ist und nicht mehr weitermachen kann oder möchte, ein neuer Teilnehmer aus der Warteliste die Möglichkeit bekommt, mit seiner Verordnung zu starten. Sie sollten daher bis spätestens 5 Wochen vor Ablauf der Verordnung eine Verlängerung bei der Krankenkasse bewilligen lassen und diese dann zeitnah in der Vereinssprechzeit abgeben, damit unsere Kollegin Sie weiter einplanen kann.
Meine Verordnung ist nun abtrainiert und ich möchte trotzdem weitermachen. Kann ich auch ohne eine Verordnung weiter am Rehabilitationssport teilnehmen?
Ja, Sie können als Vereinsmitglied Rehasport ohne Verordnung machen. Bei rechtzeitiger Anmeldung in der Vereinssprechstunde bis 5 Wochen vor Auslaufen Ihrer Verordnung, können Sie in der Regel auch in Ihrer Gruppe weitermachen.
Meine erste Verordnung ist nun beendet. Bekomme ich eine zweite Verordnung von meiner Krankenkasse bewilligt?
Ziel des Rehabilitationssports ist es Ihre Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Selbsthilfepotentiale sollen aktiviert und Ihre Verantwortlichkeit für Gesundheit soll gestärkt werden. Sie werden ebenso in der Lage dazu versetzt und dazu motiviert, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z.B. durch weiteren Sport treiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten. Daher könnte Ihre zweite Verordnung von der Krankenkasse möglicherweise nicht bewilligt werden. Sollten Sie noch nicht in der Lage sein die Bewegungseinheiten eigenverantwortlich durchzuführen, sollten Sie es versuchen eine neue Verordnung vom Arzt durch Ihre Krankenkasse bewilligen zu lassen. Dies bedarf zumeist eine Begründung des Hausarztes auf der Verordnung.
Kann ich automatisch mit meiner zweiten bewilligten Verordnung in meiner Gruppe weitermachen?
Grundsätzlich haben nur Vereinsmitglieder die Möglichkeit in Ihrer Gruppe zu bleiben. Sollten Sie mit einer zweiten Verordnung kommen, so setzen wir Sie vorerst zurück auf die Warteliste, damit auch die Teilnehmer auf der Warteliste einen Platz in einer Gruppe bekommen. Sobald dann wieder ein Platz für Sie frei wird, können Sie dann wieder in eine passende Gruppe.
Kann ich meine neue Verordnung meinem Übungsleiter mitgeben, damit ich nicht extra in die Vereinssprechstunde fahren muss?
Nein, das ist nicht möglich. Die Übungsleiter nehmen keine Verordnungen, Verträge oder weitere Unterlagen der Teilnehmer an. Sollten Sie Änderungen jeglicher Art haben, müssen Sie sich in der Vereinssprechzeit melden. Manche Dinge lassen sich aber schon am Telefon oder per E-Mail lösen.
Ich bin nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern bei einer privaten Krankenkasse versichert. Kann ich trotzdem eine Verordnung vom Arzt bekommen und damit Rehabilitationssport bei Gesunde Balance e.V. machen?
Eine Verordnung zur Durchführung von Rehabilitationssport wird von verschiedenen Trägern gezahlt. Zum einen die gesetzlichen Krankenkassen und verschiedene Rentenversicherungen, aber auch ein Teil der privaten Krankenkassen zahlen für Rehabilitationssport. Mit den gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungen rechnen wir Ihre geleisteten Übungseinheiten mittels Ihrer Unterschriftenliste ab. Bei den privaten Krankenkassen ist es jedoch die Regel, dass Sie die Kosten vorstrecken müssen und dann die Erstattung selbst bei Ihrer Krankenkasse veranlassen. Daher bieten wir an als Vereinsmitglied Rehabilitationssport zu machen und dabei eine Unterschriftenliste zu führen, mit der Sie sich dann die Kosten erstatten lassen können. Sie sollten sich aber dennoch eine vorherige Verordnung von Ihrer privaten Krankenkasse bewilligen lassen.
Ich möchte von einem anderen Verein zu Gesunde Balance e.V. wechseln. Kann ich da meine im alten Verein begonnene Verordnung mitnehmen und bei Gesunde Balance e.V. weiter abtrainieren? Oder benötige ich eine neue Verordnung?
Sie brauchen keine neue Verordnung, wenn Sie eine aktuell gültige Verordnung für Rehabilitationssport haben. Sie müssen sich von Ihrem alten Verein eine Kopie der Verordnung und eine Kopie der Unterschriftenliste geben lassen. Damit können wir als Verein, die Übungen abrechnen, die Sie dann bei uns absolvieren.
Ich konnte jetzt mehrmals nicht am Rehasport teilnehmen. Hat dies für mich Nachteile?
Eigentlich ist diese Verordnung dazu gedacht, regelmäßig wöchentlich am Sport teilzunehmen, jedoch geht man davon aus, dass Teilnehmer krankheitsbedingt auch mal nicht teilnehmen können, oder auch Feiertage oder Ausfall durch den Rehabilitationssportanbieter durch ferienbedingte Schließungen der Sportstätten zu einem Ausfall führen. Daher wurde die Verordnung für 50 Übungseinheiten auf 18 Monate oder 120 Übungseinheiten auf 36 Monate ausgestellt.
Ich muss leider vorzeitig aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen den Rehasportkurs beenden. Wo muss ich mich melden?
Bitte bei frühzeitigem Beenden immer bei der Vereinssprechzeit melden. Hier genügt ein Anruf bei der Kollegin, die die Vereinssprechzeit leitet.
Ich kann aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht mehr zu dieser Zeit und möchte in eine andere Gruppe zu einer mir besser passenden Zeit wechseln. An wen kann ich mich wenden?
Unsere Mitarbeiterin in der Vereinssprechstunde hat die genaue Übersicht wo mögliche Plätze frei werden und ob dort noch Teilnehmer auf der Warteliste stehen. Sie können sich jederzeit auf die Warteliste für eine andere Gruppe schreiben lassen und die Mitarbeiterin meldet sich dann, sobald sie für Sie einen freien Platz bekommen hat.